Bernhardusbrücke

Die KBF-Fraktion stellt den Antrag,

der Gemeinderat möge beschließen, zur Veränderung der Verkehrsströme durch die Schließung der Bernhardus-Brücke sowie zu Möglichkeiten, Voraussetzungen und Folgen einer Beibehaltung des jetzigen Zustands (Querungsmöglichkeit nur für Fußgänger und Fahrradfahrer) auf Dauer ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Begründung:

Die aktuelle Schließung der Bernhardus-Brücke bietet die Gelegenheit festzustellen, inwieweit sich dadurch die Verkehrsströme, insbesondere von PKW und Lkw, in der Bahnhofstraße/Gartenstraße sowie den umliegenden Straßen verändern. Dies soll eine Datenbasis schaffen, aufgrund derer überlegt werden kann, ob die Wiederherstellung des alten Zustands, also die Errichtung einer Brücke auch für den PKW- und den Lkw-Verkehr, notwendig bzw. wünschenswert ist, bzw. welche Voraussetzungen geschaffen werden müssten, wenn man eine Brücke nur für Fußgänger und Radfahrer errichten wollte.

Diese Frage ist von erheblicher Bedeutung für den Gemeinde-Haushalt, der durch den Neubau einer Brücke auch für den PKW- und Lkw-Verkehr stark belastet würde. Die für den Neubau aufzuwendenden Beträge würden zwangsläufig an anderer Stelle fehlen.

Durch die Verhinderung des Kfz-Verkehrs würde auch eine wesentliche weitergehende Beruhigung des Verkehrs in Bahnhofstraße/Gartenstraße bewirkt werden, die die Fußgängerzone in diesem Bereich deutlich attraktiver machen würde. Voraussetzung wäre, dass keine unzumutbaren Einschränkungen bei der Belieferung der Gewerbetreibenden sowie für Feuerwehr,  Müllabfuhr u.ä. entstehen.

Auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten (Erweiterung und Attraktivierung der Uferzone des Neumagen) die Errichtung einer Brücke nur für Fußgänger und Radfahrer jedenfalls eine Überlegung wert.

Das beantragte Sachverständigengutachten soll eine Basis für eine sachlich fundierte Entscheidung für oder gegen die Wiederherstellung des alten Zustands bieten.