Wie Sie auf dem Bild sehen, stülpten wir uns rasch ein paar Weihnachtsmützchen über, damit wir uns
für einen Moment lang nicht die Haare raufen müssen. Das tun wir nämlich, seitdem uns die
Gemeinderatssitzung am 10.12. zum Thema Bernhardus-Brücke (TOP 3) irritierte.
Am 18.7. hatte der Zweitgutachter Ingenieur Theobald ja die Notwendigkeit des Abrisses der alten
Brücke bestätigt. Überraschenderweise zog dieser Gutachter sofort eine Skizze für eine neue Brücke
aus der Tasche. Wenn ein Gutachter auch gleich die neue Brücke planen darf, könnte er dann
hinsichtlich seiner Abrissempfehlung vorbelastet sein? Aber gut, denkt sich der einfache Bürger in
der Sitzung am 18.7., nur nicht kleinlich sein. Bürgermeister Kieber beruhigt ja die Anwesenden, dass
es sich nur um eine Skizze handele. Es werde weitere Varianten geben, denn die Brücke solle so
gebaut werden, dass man allen Beteiligten gerecht werde.
Diese „weiteren Varianten“ wurden nun in der Sitzung vom 10.12. vorgestellt. Dabei handelte es sich
allerdings lediglich um Konstruktions-, nicht um Nutzungsvarianten. D.h. die großen Ausbuchtungen,
auf denen in Zukunft Kaffee serviert werden soll, sind ein invarianter Bestandteil. Hoppla, denkt sich
der einfache Bürger, habe ich irgendwelche Beschlüsse verpasst? Wurde denn im Gemeinderat
diskutiert, ob die gastronomische Nutzung der Brücke wirtschaftlich ist? Können wir davon ausgehen,
dass z.B. das Team eines Cafés die weiten Wege auf die Brücke für jede Tasse Kaffee laufen will? Ist
denn auch beschlossen, dass die Brücke für den motorisierten Individualverkehr geschlossen bleibt,
damit die Gäste nicht im brausenden Verkehr sitzen? Und wenn sich kein Cafébetreiber findet, wird
die Brücke dann doch für den Gesamtverkehr freigegeben?
Nein, eine Diskussion über Nutzungsvarianten hat es im Rat nie gegeben, jedenfalls nicht öffentlich,
in keiner der 8 Sitzungen zwischen dem 18.7. und dem 10.12.. Die Verwaltung legte nie andere
Brückenformen als die beidseitig ausgebuchtete vor. Man hätte ja (noch) einmal nachdenken können
– insbesondere im Hinblick auf die klamme Haushaltslage – über eine flächenmäßig kleinere Brücke,
die dann größenordnungsmäßig auch nur die Hälfte kosten würde. Man hätte nachdenken müssen
im Zusammenhang mit konkreten Zahlen: wieviel kostet die eine Nutzungsvariante, wieviel die
andere? Es erstaunt schon sehr, dass Ingenieur Theobald in der Sitzung keine belastbaren Zahlen
nennen mochte. Die explosionsartige Kostenentwicklung im Baugewerbe lasse das nicht zu. Ist das
seriös? Kann man so planen? Würden Sie, liebe Leserinnen und Leser, im Falle eines Hausbaus so ins
Blaue hinein planen?
Man verstehe uns nicht falsch: Eine Brücke für 30 t halten wir vom KBF inzwischen für vertretbar,
weil sie Möglichkeiten für die Zukunft offen hält. Wir sind aber unbedingt dafür, dass die Brücke nur
für den Bürgerbus, Sanitäts- und Feuerwehrfahrzeuge, ggf. Taxis und zeitweise begrenzten
Lieferverkehr befahrbar ist. Die nun ausgewählte, bauchige Brücke gefällt uns optisch, aber wir
hätten sie gerne bezüglich der Kosten mit flächenmäßig kleineren verglichen. Wären wir das dem
Bürger und Steuerzahler nicht schuldig gewesen?
Da bleibt uns nur noch der Ausruf: FRÖHLICHE WEIHNACHTEN!
Jutta Brückner
KBF-Pressewartin